Autotür häufig festgefroren
onlineurteile.de - Die Freude an seinem nagelneuen VW Golf IV Variant verging dem Käufer schnell. Wenn Niederschläge und Kälte zusammen kamen, hatte er ein Problem: Er konnte die Autotüren nicht mehr öffnen, weil sie festfroren. Und je kräftiger er zog, desto mehr beschädigte er die Türen. Schließlich verlangte er vom Autohändler, das Geschäft rückgängig zu machen.
Auch das Oberlandesgericht Hamm hielt die Forderung für berechtigt (28 U 103/02). Ein Sachverständigengutachten habe gezeigt, dass sich der beflockte Bereich an der Dachleiste des Wagens - oberhalb der eigentlichen Türdichtungen - bei Niederschlägen mit Wasser voll sauge. Fielen dann die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, vereise dieser Bereich und das Türblech friere fest. Das entspreche nicht dem Stand der Technik, außerdem sei der Mangel in einer Werkstatt nicht zu beheben. Daher dürfe der Käufer seinen Neuwagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.