Autounfall mit Handy am Ohr

Kaskoversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen

onlineurteile.de - Mit einer Hand am Steuer seines Smart, mit der anderen das Handy am Ohr - so zog ein Autofahrer in flottem Tempo durch eine Doppelkurve. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach: Totalschaden. Dafür sollte dann die Vollkaskoversicherung geradestehen. Das Unternehmen lehnte jedoch ab und bekam vor Gericht Recht. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Zahlungsklage des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer ab (105 C 3123/03).

Der Fahrer eines entgegenkommenden Lastwagens hatte die haarsträubende Fahrweise des Verunglückten genau beobachtet. Im Prozess als Zeuge geladen, schilderte er, wie der Smart viel zu schnell in die Kurve fuhr (geschätzt: mit 110 km/h), die Kurve schnitt und fast direkt auf ihn zufuhr, bevor der Kleinwagen durch die Luft flog.

Der Amtsrichter stufte das Verhalten des Fahrers als Verkehrsrowdytum ein. In der Kurve ein Auto mit einer Hand zu lenken, sei unglaublich leichtsinnig und rücksichtslos: Mit einer Hand beherrsche man das Fahrzeug nicht, schon gar nicht bei hoher Geschwindigkeit. Grob fahrlässig sei es außerdem, beim Autofahren zu telefonieren. Dass man sich dabei nicht voll auf das Fahren konzentrieren könne, liege auf der Hand. Deshalb müsse der Versicherungsnehmer seinen Schaden selbst tragen.