Autounfall mit Totalschaden
onlineurteile.de - Frau H wurde mit ihrem neun Jahre alten Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt, den der Unfallgegner verursachte. Dass dessen Haftpflichtversicherer für den Totalschaden am Auto aufkommen musste, stand fest. Über die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall wurde man sich jedoch nicht einig.
Laut Schadensgutachten stand Frau H Entschädigung für neun Werktage zu: So lange würde es dauern, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, meinte der Sachverständige. Der Haftpflichtversicherer zahlte sogar Nutzungsausfallentschädigung für 14 Tage, doch Frau H verlangte neun Tage mehr. Begründung: Sie habe die staatliche Abwrackprämie genutzt und einen neuen Wagen bestellt. Den habe der Hersteller aber nicht innerhalb von zwei Wochen liefern können.
Das spielt keine Rolle, urteilte das Landgericht Frankfurt (15 S 49/10). Anspruch auf Ersatz für den Nutzungsausfall eines Wagens habe der Unfallgeschädigte grundsätzlich nur für den Zeitraum, der notwendig sei, um ein gleichwertiges Auto zu erwerben. Bei Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen sei daher nicht die längere Wartezeit bei der Bestellung eines Neuwagens zu berücksichtigen. Die müsse Frau H ohne Entschädigung hinnehmen.
(P.S.: Ob der Kauf eines älteren "Gebrauchten" schneller geklappt hätte, ist allerdings fraglich - war der Markt dafür doch 2009 so gut wie leergefegt, eben wegen der Abwrackprämie.)