Autounfall: Versicherer ließ sich Zeit

Kfz-Werkstatt behielt wegen unbezahlter Reparatur den Wagen: Nutzungsausfallentschädigung?

onlineurteile.de - Der Mercedes war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Am 1. September 2010 informierte Autobesitzer X die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners. Ein paar Tage danach brachte er den Mercedes in die Fachwerkstatt. Das Auto fuhr zwar noch, hatte aber einige Dellen abbekommen. Keine große Affäre also — dennoch sah Herr X seinen Mercedes so schnell nicht wieder.

Denn der Haftpflichtversicherer ließ sich viel Zeit mit der Zusage, dass er den Schaden regulieren werde. Deshalb rückte der Werkstattinhaber den Wagen nach der Reparatur nicht heraus: Solange sie nicht bezahlt sei (oder wenigstens eine schriftliche Regulierungszusage vorliege), werde er den Mercedes als Sicherheit behalten, erklärte der Werkstattinhaber (juristisch: Er machte sein Werkunternehmerpfandrecht geltend).

Erst am 30. September sagte der Versicherer zu, die Reparatur zu finanzieren, und Herr X erhielt sein Auto zurück. Als Ausgleich für die Schlamperei müsse das Unternehmen Nutzungsausfallentschädigung berappen, meinte X, und zwar für die gesamte Zeit, die der Wagen in der Werkstatt zubrachte. Das Landgericht Detmold wies jedoch seine Zahlungsklage ab (10 S 114/11).

Autobesitzer X hätte den Mercedes nicht sofort in die Werkstatt bringen müssen, so das Gericht. Denn das Auto sei "fahrbereit und verkehrssicher" gewesen. Unter diesen Umständen könne ein Unfallgeschädigter das Fahrzeug problemlos weiter benützen und auf die Regulierungszusage des Versicherers warten. Das gelte jedenfalls dann, wenn er finanziell klamm sei und die Reparaturkosten nicht vorstrecken könne.

In so einem Fall sei der Unfallgeschädigte sogar verpflichtet abzuwarten. Versicherungen hätten das Recht, Schadensmeldungen genau zu prüfen. Wenn das vier Wochen dauere, sei das durchaus angemessen und keine Schlamperei. Der Autobesitzer müsse auch damit rechnen, dass eine Werkstatt das reparierte Fahrzeug nur herausgebe, wenn die Rechnung bezahlt sei.