Azubi gekündigt: Vorsicht auf Facebook!
onlineurteile.de - Schreibt ein Auszubildender auf seinem Facebook-Profil, sein Ausbilder sei ein "Menschenschinder und Ausbeuter", berechtigt diese Beleidigung den Ausbilder dazu, das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen;
auf Facebook kann eine Vielzahl von Personen die beleidigende Äußerung lesen — schon aus diesem Grund darf der Auszubildende nicht davon ausgehen, dass sie für den Bestand des Ausbildungsverhältnisses folgenlos bleiben wird.