Bahn contra Bus

Parallelverkehr mit billigeren Bussen kann zulässig sein

onlineurteile.de - Busunternehmen planen seit Jahren, zwischen Frankfurt am Main und Dortmund eine Buslinie einzurichten (mit Halt in Bonn, Köln, Duisburg, Essen und Bochum). Das wurde 2005 genehmigt. Dagegen klagte die Deutsche Bahn AG und pochte auf das "Personenbeförderungsgesetz". Demnach ist Parallelverkehr zu untersagen, wenn ein Verkehrsmittel Aufgaben übernehmen soll, die schon von Eisenbahnen wahrgenommen werden.

Auf dieser Strecke biete sie Züge an; der Schienenverkehr sei außerdem schneller und bequemer, argumentierte die Bahn AG. Die Busse seien nur billiger. Beim Bundesverwaltungsgericht stieß das Unternehmen mit seinen Einwänden nicht auf Zustimmung (3 C 14.09).

Eben weil die Fahrpreise im Busverkehr deutlich günstiger seien als die entsprechenden Bahnpreise, könne ein Parallelverkehr mit Bussen zulässig sein, betonten die Bundesrichter. Hier gehe es um die Frage, ob der Verkehr durch die parallele Buslinie verbessert werde oder ob die vorhandenen Verkehrsmittel zufriedenstellend funktionierten.

Daher sei es richtig, dass die Behörde die deutlich günstigeren Fahrpreise berücksichtigt und die Buslinie genehmigt habe. Bedarf für den Linienbusverkehr bestehe nämlich vor allem bei dem Teil der Bevölkerung, der aus finanziellen Gründen die Verkehrsangebote der Bahn und die damit verbundenen Vorteile wie Schnelligkeit und Komfort gar nicht nutzen könne.

(Aus formellen Gründen wurde allerdings die Genehmigung aufgehoben und der Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen.)