Bank in Beweisnot
onlineurteile.de - Eine Geschäftskundin hatte einen Kredit aufgenommen. Unter Hinweis auf zuletzt 52.000 DM Miese auf ihrem Konto kündigte die Bank das Darlehen und verlangte das Geld zurück. Die Kundin bestritt jedoch die Schulden. Im Rechtsstreit berief sich die Bank auf die Kontoauszüge, die sie der Kundin regelmäßig zugesandt hatte. Dennoch verlor sie den Prozess gegen die Kundin.
Das Kammergericht in Berlin belehrte die Bank über Banken-ABC (8 U 268/03): Kontoauszüge stellten keinen Rechnungsabschluss dar. Damit werde dem Kunden nur der Postensaldo mitgeteilt, damit er die Übersicht über seinen Kontostand behalte. Und die Bank könne so die Verfügungen des Kunden besser kontrollieren. Wenn der Kunde Kontoauszüge unwidersprochen hinnehme, bestätige er damit nicht den errechneten Kontostand. Ein regelrechtes "Saldoanerkenntnis" setze einen Rechnungsabschluss der Bank voraus.
Ein Rechnungsabschluss (z.B. zum Quartalsende) müsse ausdrücklich als Rechnungsabschluss bezeichnet sein und den Kunden darüber belehren, dass er den Abschluss genehmige, wenn er nicht innerhalb eines Monats Einwände erhebe. An diese Vorschriften hatte sich die Bank nicht gehalten und konnte daher kein Saldoanerkenntnis der Kundin vorweisen. Da sie auch nicht im Einzelnen belegen konnte, welche Beträge wann geflossen waren, wurde ihre Zahlungsklage abgewiesen.