Bank lehnte zweiten Kredit ab

Das berechtigt die Kundin nicht, den ersten Darlehensvertrag zu kündigen

onlineurteile.de - Im März 1994 hatte die Kundin bei ihrer Bank einen Kredit über 650.000 Euro aufgenommen. Der Vertrag sollte bis zum März 2009 laufen. 2006 erschien die Kundin bei der Bank und beantragte einen weiteren Kredit über 400.000 Euro. Als der Antrag abgelehnt wurde, kündigte die Kundin den Darlehensvertrag von 1994. Das Kreditinstitut forderte von ihr 3.886 Euro als Trostpflaster für die vorzeitige Auflösung des Vertrags ("Vorfälligkeitsentschädigung").

Die Kundin zahlte die Summe unter Vorbehalt und klagte sie anschließend ein: Wenn sich die Bank weigere, ihr ein Darlehen zu gewähren, stelle das einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Schließlich habe man sie so gezwungen, woanders einen Kredit aufzunehmen. Dieses Argument überzeugte das Amtsgericht München nicht, es wies die Klage ab (231 C 17158/07).

Wenn eine Bank keinen weiteren Kredit mehr gewähre, betreffe dies das alte Vertragsverhältnis überhaupt nicht. Deshalb könne das auch kein Kündigungsgrund sein. Dass 1994 weitere Kreditvergaben vereinbart wurden, habe die Kundin selbst nicht behauptet. Durch ihre einseitige Annahme, sie könne mehrere hohe Darlehen bekommen, werde das Verhalten der Bank nicht zur Vertragsverletzung. Das Kreditinstitut habe sich immer völlig korrekt verhalten; das Vertragsverhältnis sei bisher problemlos abgewickelt worden.