Bank muss Kunden aufklären ...

... wenn sie selbst von einer empfohlenen Kapitalanlage profitiert

onlineurteile.de - In einem Grundsatzurteil von 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, eine Bank verletze ihren Beratungsvertrag mit Kunden, wenn sie Geldanlegern vorsätzlich verschweige, dass und wie sie selbst von der Geldanlage profitiert. Damals ging es um verdeckte Rückvergütungen von Ausgabeaufschlägen (Agio), welche die Kunden an einen Aktienfonds zu zahlen hatten. Die Informationspflicht gilt auch, wenn ein Kreditinstitut Fondsanteile von geschlossenen Fonds vertreibt, entschied der BGH nun (XI ZR 510/07).

Auf die Empfehlung seines Bankberaters hin hatte sich ein Bankkunde 2001 mit einer Kommanditeinlage (50.000 Euro plus fünf Prozent Agio) an einem Medienfonds beteiligt. Durch dessen Pleite verlor der Geldanleger 41.500 Euro. Der Bank, die als Provision für die Vermittlung der Fondsanteile das Agio in voller Höhe erhalten hatte, warf der Kunde vor, sie habe ihm die schlechte Anlage nur empfohlen, um zu kassieren. Er verklagte das Kreditinstitut auf Schadenersatz, zunächst erfolglos.

Die Innenprovision habe nicht einmal 15 Prozent der Anlagesumme ausgemacht, darüber müsse man die Kunden nicht informieren, so das Oberlandesgericht. Das Urteil wurde vom BGH aufgehoben. Unabhängig von der Höhe der Provision müsse der Anlageberater Kunden über das Eigeninteresse der Bank an dem Geschäft aufklären, urteilte der BGH. Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Berater Aktienfonds oder Medienfonds verkaufe: Der Interessenkonflikt sei in beiden Fällen gleich.

Durch das System der Rückvergütung bzw. Innenprovision bestehe für die Bank und ihre Mitarbeiter ein erheblicher Anreiz, Anlegern ganz bestimmte Beteiligungen zu empfehlen. Das beinhalte für Kapitalanleger ein Risiko, also müsse man sie über den Interessenkonflikt informieren. Nur so werde der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank bzw. des Beraters einzuschätzen und zu beurteilen, ob ihm eine Geldanlage nur empfohlen werde, weil diese selbst daran verdienten.