Bank sollte bei der Steuerfahndung helfen
onlineurteile.de - Das Finanzamt hegte schon länger den Verdacht, dass ein Ehepaar in seinen Steuererklärungen das Vermögen nach unten "korrigierte". Der zuständige Beamte wandte sich an die Sparkasse, bei der die Familie ihr Girokonto hatte: Die Bank solle ihm bitte alles raussuchen, was von Interesse sei - Kontoauszüge, mögliche Depotauszüge, Darlehensverträge und so weiter. Müsste für Banker im Zeitalter des Computers doch eine Kleinigkeit sein, dachte man sich beim Finanzamt. Schließlich verlangte man ja keine besondere Auskunft, sondern nur die Vorlage von Unterlagen.
Die Sparkasse war jedoch der Ansicht, mit diesem Hilfeersuchen sei jede Menge Arbeit verbunden: Sie forderte Kostenersatz und setzte sich damit beim Bundesfinanzhof durch (VII R 29/05). Wenn das Finanzamt ganz konkret angebe, welche Unterlagen benötigt würden, und die Bank diese wirklich nur heraussuchen müsse, sei die Hilfe kostenlos, so die obersten Finanzrichter.
Anders liege der Fall, wenn die Bank ernsthaft recherchieren müsse: Wenn praktisch nur der Name der Person bekannt sei und Konten, Depots und andere Verträge erst ermittelt werden müssten. Dann verlange das Finanzamt von der Bank weit mehr als mechanische Hilfstätigkeit, diese Leistung sei dann auch zu vergüten.