Bankgebühr für "Zwangskontoauszug" ist unzulässig

Banken müssen die Kunden einmal im Monat kostenlos über Kontobewegungen informieren

onlineurteile.de - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Bank. Gemäß ihren AGB schickt die Bank Kunden ihren Kontoauszug automatisch per Post zu, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Für diesen "Zwangskontoauszug" knöpft ihnen die Deutsche Bank eine Gebühr von 1,94 Euro ab. Und nicht nur sie: Viele Banken und Sparkassen verwenden ähnliche Gebührenklauseln in ihren AGBs.

Die Verbraucherschützer hielten diese Gebühr für unzulässig. So sah es auch das Landgericht Frankfurt (2-25 O 260/10). Banken seien gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal monatlich über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren - sei es nun online, am Auszugsdrucker oder per Kontoauszug mit der Post. Wer gesetzliche Pflichten erfülle, dürfe dafür kein Entgelt verlangen.

Nur im Ausnahmefall - z.B. wenn der Kunde explizit einen zusätzlichen Kontoauszug zugesandt bekommen wolle -, gehe eine Gebühr in Ordnung. Wer den Auszug am Kontoauszugsdrucker nicht abhole, verlange damit aber keine Extra-Zusendung des Kontoauszugs mit der Post.