Bankkundin bestreitet, mit Kreditkarte eingekauft zu haben
onlineurteile.de - Erst seit einigen Wochen hatte die Bankkundin eine Kreditkarte. Da entdeckte sie in der Kreditkartenabrechnung Abbuchungen für Einkäufe, die sie nie gemacht hatte. Sofort ließ die Frau ihre Karte sperren und vorsichtshalber auf ihrem Computer ein Anti-Virenprogramm installieren. Die Bank erstattete die abgebuchten und von der Kundin beanstandeten Beträge. Sie erhielt eine neue Kreditkarte. Wenige Wochen später begann das Ganze von vorne: Die Frau bemerkte Abbuchungen, die nicht von ihr stammten, und ließ die Karte sperren. Zudem erstattete die Kundin Strafanzeige gegen Unbekannt.
Doch auch mit der dritten MasterCard wiederholte sich das Spiel. Nun protestierte die Bank: Entweder habe die Kundin die Abbuchungen doch selbst veranlasst oder sie gehe leichtfertig mit den Karten um. Trotz neuer Karten seien immer die gleichen Händler im Spiel. Das lege den Verdacht nahe, dass die Geschäftsleute durch Leichtsinn der Kundin in den Besitz der Daten gelangt seien. Die Bank weigerte sich, die zuletzt abgebuchte Summe von 710,86 Euro zu erstatten.
Doch die Richterin des Amtsgerichts München verurteilte sie dazu (242 C 28708/08). Dass die Kundin zu sorglos mit den Karten umgehe, vermute die Bank nur - bewiesen sei das keineswegs. Ein Datentransfer könne sehr wohl auch ohne Verschulden der Frau passiert sein. Selbst wenn in den Computer der Frau ein Virus eingedrungen wäre, wäre dies nur eine Möglichkeit von vielen, an die Daten zu kommen. Die Karte sei bei so vielen Gelegenheiten einsetzbar. Da könnten die Daten allen möglichen Leuten bekannt werden, auch Mitarbeitern der Bank.
Die Bank ermögliche die Abbuchungen durch die Händler quasi automatisch, ohne sie zu prüfen und ohne Belege zu verlangen. Das sei aber ihr Problem. Sie dürfe das Risiko durch ihren mangelhaften Sicherheitsstandard nicht auf die Kundin abwälzen. Erst recht nicht, wenn die Kundin gegen Abbuchungen bestimmter Händler schon Einspruch eingelegt habe. Dann dürfe die Bank diese nicht länger zulassen.