Basketballspiel auf dem Schulhof

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wenn eine Gemeinde auf dem Hof der Grundschule einen Basketballkorb aufhängen und Bänke aufstellen lässt, damit Kinder und Jugendliche am Nachmittag hier spielen können, müssen die Anwohner das Spielen und den damit verbundenen Lärm als "sozialadäquate" Nutzung des Schulhofs akzeptieren;

das ist jedenfalls dann zumutbar, wenn die Gemeinde die Nutzung "nachbarverträglich" geregelt hat: "Ballspiele außerhalb der Schulzeit nur mit Softbällen erlaubt, verboten an Sonn- und Feiertagen, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 19 Uhr".