Baulücke wird geschlossen

Kein Mietmangel, wenn die Mieter mit umfangreichen Bauarbeiten rechnen mussten

onlineurteile.de - Ein Berliner Ehepaar mietete eine Wohnung in einem L-förmigen Gebäudekomplex. Hinter dem Hof befand sich die Ruine eines Fabrikgebäudes, daneben gähnte eine riesige Baulücke. Bald nach dem Einzug der Mieter begannen hier Bauarbeiten: Das Fabrikgebäude wurde saniert, Tiefgaragen und ein Mietshaus gebaut. Jede Menge Krach - täglich ab sieben Uhr früh.

Wegen der Lärmbelästigung kürzten die Eheleute die Miete um 20 Prozent. Sie hätten zwar mit Arbeiten auf dem Nachbargrundstück gerechnet (dem Abriss der Fabrik z.B.), so die Mieter. Doch nicht damit, dass der Fabrikkomplex entkernt und saniert würde. Lärm und Staub gingen über das Maß des Zumutbaren hinaus und beeinträchtigten den Wohnwert ihrer Räume. Doch das Landgericht Berlin schlug sich auf die Seite des Vermieters, der auf volle Mietzahlung klagte (62 S 73/06).

Die Mietminderung sei unberechtigt, entschied das Gericht. Denn bereits beim Abschluss des Mietvertrags habe festgestanden, dass auf dem angrenzenden Fabrikgelände Bauarbeiten zu erwarten waren. Angesichts des Zustandes der Fabrikruine sei auch klar gewesen, dass mit umfangreichen Arbeiten gerechnet werden musste. Ein Abriss wäre unzulässig gewesen, weil die Fabrik unter Denkmalschutz stehe; bei so alter Bausubstanz sei Entkernung nicht selten. Unterschätzten Mieter das Ausmaß der nebenan zu erwartenden Baumaßnahmen, begründe dieser Irrtum keinen Mangel der Mietwohnung.