Baumaßnahmen in Schwarzarbeit

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wer Bauleistungen in Schwarzarbeit in Auftrag gibt, kann bei Baumängeln keine Gewährleistungsrechte gegen den Werkunternehmer geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Artikel 52850); ein Werkvertrag ist nichtig, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer beabsichtigen, keine Umsatzsteuer abzuführen und der Werklohn in bar ohne Rechnung gezahlt werden soll; bei so einer "Schwarzgeldabrede" nutzt der Auftraggeber bewusst die Steuerhinterziehung des Handwerkers oder Bauunternehmers zum eigenen Vorteil aus; da eine rechtswidrige "Schwarzgeldabrede" den Werkvertrag insgesamt unwirksam macht, kann der Auftraggeber aus ihm auch keinen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln ableiten, wenn der Auftragnehmer pfuscht.