Baumwurzeln wachsen in Abwasserkanal

Wer muss für die Reparaturarbeiten zahlen?

onlineurteile.de - Eine Trauerweide machte sich breit: Ihre Wurzeln setzten sich in einer Abwasserleitung fest und verstopften sie. Die Gemeinde ließ den Kanalanschluss erneuern und verlangte die Reparaturkosten (11.290 Mark) vom Besitzer des Baums. Das leuchtete dem Grundstückseigentümer überhaupt nicht ein. Umgekehrt warf er nun der Gemeinde vor, ihre Mitarbeiter hätten in dem betroffenen Kanalabschnitt keine wurzeldichten Verbindungsstücke verwendet und es versäumt, die Anwohner auf das Problem hinzuweisen.

Dennoch verurteilte ihn das Oberlandesgericht Zweibrücken, der Kommune die Reparaturkosten zu ersetzen (4 U 26/02): Wer auf seinem Grundstück Bäume anpflanze, deren Wurzeln einen Abwasserkanal verstopften, beeinträchtige fremdes Eigentum. Er müsse als "Störer" für die Kosten geradestehen. Dass die über 30 Jahre alten Rohrverbindungsstücke nicht wurzeldicht abgedichtet seien, sei nicht der Gemeinde anzulasten. Mit Teerstricken, Gummirollen und ähnlichen Materialien abzudichten, entspreche dem damaligen Stand der Technik: Als der Abwasserkanal gebaut wurde, habe man Wurzeleinwachsungen noch nicht verhindern können.

Die Gemeinde sei auch nicht verpflichtet, regelmäßig die Grundstücke der Anlieger und ihre Bepflanzung zu kontrollieren, um Gefahren abzuwenden und die Anlieger rechtzeitig zu warnen. Die Anlieger müssten sich schon selbst Gedanken darüber machen, ob ihre Bäume Abwasserleitungen gefährdeten.