Bauplan überschreitet Budget des Bauherrn

Das kann den Architekten viel Geld kosten

onlineurteile.de - Beim Bau eines Autohauses sollte der Architekt eine Obergrenze für die Baukosten einhalten, höchstens zwei Millionen DM sollten es sein. In dem Bauantrag, den der Architekt für die Behörden ausarbeitete, waren die Kosten schon mit 2,5 Mio. DM angegeben. Schließlich stellte ein Gutachter fest, wenn das Projekt so wie vom Architekten geplant verwirklicht werde, müsse man mit rund 2,7 Mio. DM rechnen. Das war der Auftraggeberin dann doch zu teuer: Mit ihren beschränkten finanziellen Mitteln sei das nicht zu machen, teilte sie dem Architekten mit, und entzog ihm den Auftrag. In einem Rechtsstreit ging es dann um das Architektenhonorar.

Der Bundesgerichtshof hielt die Kündigung des Architektenvertrags durch die Bauherrin für rechtens (VII ZR 395/01). Der Architekt habe es ihr unmöglich gemacht, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Wenn er die mit dem Auftraggeber vereinbarte Obergrenze für die Baukosten überschreite, sei seine Planung mangelhaft. Eine Abweichung (in einem gewissen Rahmen) zu tolerieren, sei für den Auftraggeber nur dann zumutbar, wenn sich im Vertrag Anhaltspunkte dafür fänden, dass die vereinbarte Summe keine strikte Grenze sein sollte.