Bautechniker mit chronischen Schmerzen
onlineurteile.de - Der selbständige Bautechniker hatte lange Jahre in Baden-Württemberg Bauprojekte geleitet und überwacht. Im Sommer 2003 ereilten ihn chronische Schmerzen unklaren Ursprungs, offenbar psychosomatischer Natur. Seine Krankentagegeldversicherung zahlte das vereinbarte Krankentagegeld bis zum November 2004. Dann verweigerte sie weitere Leistungen und forderte vom Versicherungsnehmer konkrete Beweise für seine Arbeitsunfähigkeit.
Der Bautechniker klagte das Krankentagegeld bis Dezember 2005 ein, erreichte jedoch nur einen Teilerfolg. Die Versicherung müsse es lediglich für den Zeitraum zahlen, den der Mann in einer Schmerzklinik verbracht habe, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Abgesehen von diesen Tagen habe der Versicherungsnehmer nicht nachweisen können, wann er konkret arbeitsunfähig war (9 U 139/10).
Nach den Versicherungsbedingungen stehe dem Versicherten Krankentagegeld nur zu, wenn er (bestätigt durch medizinisches Attest) seine berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben könne. Im konkreten Fall lägen die Ursachen der Schmerzerkrankung nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen im psychischen und psychosozialen Bereich. Ihr Ausmaß und ihre Wirkungen seien im Lauf der Jahre sehr unterschiedlich gewesen.
Der Gutachter habe es für "möglich" bzw. "plausibel" gehalten, dass der Bautechniker zeitweise seine Tätigkeit nicht ausüben konnte — so eine Aussage reiche aber als Beweis nicht aus. Anknüpfungspunkte für Arbeitsunfähigkeit an bestimmten Tagen habe der Experte nicht finden können, zumal ihm zu wenig Befunde vorlagen. Und der Hausarzt habe den Bautechniker sowieso ab November 2004 als arbeitsfähig eingeschätzt.
Natürlich sei es bei chronischen Erkrankungen mit wechselhaftem Verlauf immer schwierig, nachträglich konkrete Daten der Arbeitsunfähigkeit festzustellen, räumte das Gericht ein. Doch die Versicherungsbedingungen seien eindeutig: Nur für einen konkreten, genau zu identifizierenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bestehe Anspruch auf Krankentagegeld. Die Gewissheit, dass der Bautechniker im Verlauf des Jahres 2005 "immer mal wieder" arbeitsunfähig war, helfe da nicht weiter.