Bauüberwachung durch Architekten

Knifflige Baumaßnahmen wie das Verlegen von Dampfsperren sind genau zu kontrollieren

onlineurteile.de - Ein Architekt hatte den Auftrag übernommen, den Bau einiger Reihenhäuser zu überwachen. Geplant waren so genannte Warmdächer. Das sind einschalig wärmegedämmte Dächer mit Dampfsperren, die Holz und Dämmmaterial vor Feuchtigkeit schützen. Schon bald nach der Fertigstellung der Reihenhäuser traten in den Dachkonstruktionen Feuchtigkeitsschäden auf.

Ein Bauexperte stellte fest, dass die Dampfsperrbahnen (Alufolien) beim Befestigen nicht lückenlos mit dem Klebeband abgedichtet worden waren. Schnitte in den Folien hatten die Handwerker ebenfalls nicht fachgerecht verschlossen. Infolgedessen konnte Feuchtigkeit im Dach eindringen, die Dämmschicht begann zu schimmeln und das Holz zu faulen. Die Bauträgerin, eine Immobiliengesellschaft, war der Ansicht, der Architekt müsse für die Sanierungskosten geradestehen.

Das Oberlandesgericht Köln gab ihr Recht (16 U 123/12). Da die Baumängel in allen Häusern auftraten und überall schwerwiegend waren, sei davon auszugehen, dass der Architekt die Bauaufsicht unzulänglich ausgeübt habe. Architekten müssten darauf achten, dass die Bauleistungen mit den Plänen und Leistungsbeschreibungen übereinstimmten und den anerkannten Regeln der Technik entsprächen.

Um diesen Auftrag korrekt zu erfüllen, müssten sie nicht unbedingt ständig auf der Baustelle anwesend sein. Wer die Bauaufsicht innehabe, dürfe sich aber nur bei einfachen Arbeiten darauf verlassen, dass die Mitarbeiter der Bauunternehmen sie zuverlässig ausführten. Bei schwierigen Baumaßnahmen, die bei mangelhafter Ausführung gravierende Folgeschäden zeitigten, seien Architekten dagegen zu intensiver Aufsicht verpflichtet.

Zu den besonders kniffligen Baumaßnahmen gehörten die Wärmedämmung und besonders das Verlegen der Dampfsperrbahnen auf dem Dach. Erhebliche Bauschäden drohten, wenn die Folien nicht fachgerecht angebracht würden. Um der Haftung zu entgehen, hätte der Architekt im Einzelnen darlegen müssen, wie er diese Arbeiten kontrolliert habe. Nur zu behaupten, er habe täglich auf der Baustelle "vorbeigeschaut", entlaste ihn nicht vom Vorwurf fehlerhafter Bauaufsicht.