Bauunternehmer kündigt Elektriker, weil er gepfuscht hat
onlineurteile.de - Die Elektrofirma, die der Bauunternehmer für Arbeiten an einem Wohn- und Geschäftshaus engagiert hatte, arbeitete von Anfang an ziemlich schlampig. Einige Details bemängelte der Bauunternehmer sofort und drohte mit Kündigung. Schließlich verlor er die Geduld und verwies die Elektriker von der Baustelle. Die Kündigung des Vertrages schickte er gleich hinterher.
Später stellte er noch mehr Mängel fest. Auch die ließ er von einer zweiten Elektrofirma richten, die er mittlerweile beauftragt hatte. Die Kosten der Mängelbeseitigung hielt er der gekündigten Elektrofirma entgegen, als die restlichen Werklohn forderte.
Das ging zu weit, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (4 U 208/98). Kosten für die Beseitigung von Mängeln, die nicht Gegenstand der Kündigung waren, dürfe der Bauunternehmer nicht aufrechnen. Er hätte die Nachbesserung nicht gleich einer anderen Elektrofirma übertragen dürfen. Vielmehr hätte er das Baustellenverbot für den gekündigten Elektriker aufheben und ihm Gelegenheit geben müssen, die Mängel selbst in Ordnung zu bringen.