"Bavaria Beer" aus Holland?
onlineurteile.de - Ein Verband Bayerischer Brauer hat es sich zur Aufgabe gemacht, gegen den Missbrauch des Begriffs "Bayerisches Bier" vorzugehen. Auf seinen Antrag hin wurde der Begriff 2001 ins (von der EG-Kommission geführte) Verzeichnis der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen aufgenommen. Darauf gestützt, klagte der Verband gegen eine holländische Brauerei, die unter dem Namen "Bavaria Holland Beer" in Deutschland Bier verkaufen wollte.
Das sei unzulässig, urteilte das Landgericht München I (7 O 16532/01). Denn die deutschen Verbraucher hielten "Bavaria" und "Beer" für englische Übersetzungen der geschützten Herkunftsangabe. Also würden mit diesem Produktnamen die geschützte Ursprungsbezeichnung und deren positives Image in unlauterer Weise ausgenützt.
Vergeblich entgegnete die holländische Brauerei, die Angabe "Bayerisches Bier" werde in einigen EG-Mitgliedsstaaten nicht als Herkunftsangabe verstanden, sondern als Hinweis auf die Brauart (Dickmaischverfahren) - so ähnlich wie bei der Bezeichnung "Pilsener". Das Argument überzeugte die Richter nicht: Deutsche Biertrinker seien jedenfalls nicht an "Bavaria"-Marken ohne Bezug zu Bayern gewöhnt, meinten sie.