Beamtenwitwe klagt Witwengeld ein
onlineurteile.de - Witwengeld erhalten die Witwen verstorbener Beamten nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Denn bei noch kürzerer Ehe unterstellt der Gesetzgeber, dass die Heirat nur stattgefunden hat, um der Witwe eine Versorgung zu verschaffen.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte über so einen Fall zu entscheiden (2 K 396/07). Die Witwe eines verstorbenen Landesbeamten klagte Witwengeld ein, das ihr vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen verweigert worden war. Begründung: Die Ehe sei erst zehn Tage vor dem Tod des schwerkranken Beamten 2006 geschlossen worden. Die Frau bekam trotzdem vom Gericht die Versorgung zugesprochen - wegen der ganz besonderen Umstände dieses Ausnahmefalls, wie die Richter betonten.
Das Paar sei schon früher 13 Jahre miteinander verheiratet gewesen (bis 1997). Auch nach der Scheidung hätten sich die Ex-Partner regelmäßig getroffen und seien eng befreundet geblieben. Sie übten gemeinsam das Sorgerecht für ihren Sohn aus. Die Frau habe den Beamten bei der Pflege seiner betagten Eltern unterstützt. Das alles spreche doch sehr dafür, dass die zweite Heirat Ausdruck einer echten persönlichen Bindung gewesen sei.