"Beförderungserschleichung"?

Berliner Aktivist für "freie Fahrt in Bus und Bahn" weigert sich zu zahlen

onlineurteile.de - Ein Berliner Schwarzfahrer versteht sich als Vorkämpfer für "freie Fahrt in Bus und Bahn". Einen Aufkleber dieses Inhalts trägt er stets an seiner Kleidung, darunter steht: "Ich zahle nicht". Der Mann zahlte also aus Prinzip nicht für das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln - und auch kein Bußgeld, wenn er ertappt wurde. Schließlich landete er vor dem Kammergericht in Berlin ((4) 1 Ss 32/11 (19/11)).

Das Gericht verurteilte ihn mit etwas eigenwilliger Argumentation zu einer Geldstrafe wegen "Beförderungserschleichung". Der Gesetzgeber definiert diesen Straftatbestand als unberechtigtes Fahren mit Verkehrsmitteln, wobei der Übeltäter sich aber den Anschein gibt, die Geschäftsbedingungen des kommunalen oder privaten Unternehmens zu erfüllen.

Kann das auf einen Überzeugungstäter zutreffen, der offen kundtut, "er zahle nicht"? Ja, fand das Kammergericht: Denn das kleine Schild mit dieser Ankündigung sei nicht ohne weiteres aus der Ferne erkennbar. Wer die U-Bahn betrete, erkläre schon allein damit, sich an die Beförderungsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe halten zu wollen.

Außerdem sei der Inhalt des Aufklebers uneindeutig. Man könnte dessen Text auch als Provokation oder als politische Stellungnahme für kostenloses Fahren mit Bus und Bahn deuten. Das trifft sicherlich zu. Etwas überraschend allerdings, dass das Kammergericht daraus schloss: Das Schild bringe den Willen, den Fahrpreis nicht zu entrichten, nicht offen zum Ausdruck.