Befristet angestellter Wissenschaftler arbeitet nach Vertragsablauf weiter

Dadurch entsteht kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber der Umwandlung widerspricht

onlineurteile.de - Ein promovierter und habilitierter Mathematiker arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Universität Rostock, die ihn immer wieder mit Einjahresverträgen abspeiste. Im September 2004 (Monate vor Ablauf des Vertrags) wandte er sich an die Universitätsverwaltung und fragte, ob sie ihn nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen könne. Der Personaldezernent lehnte dies jedoch schriftlich ab.

Als der Vertrag im Februar 2005 auslief, arbeitete der Wissenschaftler einfach weiter und argumentierte schließlich, damit sei ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Dem widersprach das Bundesarbeitsgericht: Der Personaldezernent der Universität habe die Übernahme ausdrücklich abgelehnt (7 AZR 501/06).

Ein befristetes Arbeitsverhältnis gelte dann als (auf unbestimmte Zeit) verlängert, wenn der Arbeitnehmer nach Vertragsablauf mit Wissen des Arbeitgebers seine Tätigkeit fortsetze. Wenn der Arbeitgeber der "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses jedoch ausdrücklich widerspreche, finde sie nicht statt. Dies sei im konkreten Fall schon vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags geschehen, indem der Arbeitgeber die Übernahme des Mathematikers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verweigerte.