Behandlung von Privatpatienten in Uni-Kliniken:

Chefärzte müssen für "Nutzung der Infrastruktur" Entgelt zahlen

onlineurteile.de - Das Land Nordrhein-Westfalen verlangt von Chefärzten in Universitätskliniken, die im Krankenhaus auf eigene Rechnung Privatpatienten behandeln, einen Vorteilsausgleich in Höhe von 20 Prozent der Bruttoeinnahmen. Denn sie nutzen die Infrastruktur der Klinik für ihre private Erwerbstätigkeit.

Dass ihnen ein Fünftel der Einnahmen abgezwackt wird, fanden einige Chefärzte zu viel - doch das Bundesverwaltungsgericht erklärte dies für "sachlich gerechtfertigt und der Höhe nach angemessen" (2 C 27.06). Durch die Arbeit in der Klinik hätten Chefärzte im Vergleich mit niedergelassenen Ärzten einen klaren Wettbewerbsvorteil, so die Richter.

Gerade Universitätskliniken übten auf die Patienten eine erhebliche Anziehungskraft aus. Hier erwarteten die Patienten "zu Recht moderne Infrastruktur, hochqualifiziertes Personal und damit Behandlung nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen". Diese Anziehungskraft könnten sich beamtete Chefärzte zunutze machen, ohne ein unternehmerisches Risiko tragen zu müssen.