Behinderter verneint Behinderung
onlineurteile.de - Verschickt der Insolvenzverwalter einer Pleite-Firma Fragebögen an die Arbeitnehmer, um für die Sozialauswahl bei Entlassungen Daten zu erhalten, und verneint ein Mitarbeiter beim Ausfüllen die Frage nach einer Behinderung, obwohl er schwer behindert ist,
kann der Mitarbeiter nach der Entlassung nicht auf den besonderen Kündigungsschutz für Behinderte pochen; es ist keine Diskriminierung, wenn in einem bestehenden Arbeitsverhältnis danach gefragt wird — erst recht nicht, wenn die Frage gestellt wird, um die Behinderung bei der Sozialauswahl berücksichtigen zu können.