Bei betrieblichen Hinterbliebenenrenten ...

... sind eingetragene Lebenspartner zu behandeln wie verheiratete Personen

onlineurteile.de - Nachdem sein langjähriger Freund - und eingetragener Lebenspartner - 2004 gestorben war, verweigerte dessen Arbeitgeber dem überlebenden Partner eine betriebliche Hinterbliebenenrente. Gemäß der "Versorgungsordnung" des Unternehmens stehe sie nur Ehepartnern zu, teilte man ihm mit. Der Mann pochte auf Gleichbehandlung und zog vor Gericht, um eine Rente zu erstreiten.

Letztlich scheiterte seine Klage nur daran, dass sein Partner schon vor dem 1. Januar 2005 gestorben war: Denn an diesem Tag hat der Gesetzgeber ("Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts") den Versorgungsausgleich für Lebenspartner eingeführt und in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt.

Damit sei auch in Bezug auf betriebliche Hinterbliebenenrenten eine vergleichbare Situation geschaffen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 20/07). Überlebende eingetragene Lebenspartner hätten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Auch nach der "Maruko-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs vom April 2008 stehe sie ihnen zu, wenn ihre "Situation mit der Situation von Ehegatten vergleichbar" sei.