Bei der Stadtratssitzung ausgeflippt

Oberbürgermeister beschimpfte Stadtrat als "Arschloch"

onlineurteile.de - Es war eine hitzige Diskussion im Stadtrat. Es ging um ein Denkmal für die Bombenopfer der alliierten Luftangriffe im zweiten Weltkrieg und die "Argumente" Pro und Contra wurden immer emotionaler. Ein Stadtrat warf im Eifer des Gefechts dem Oberbürgermeister vor, die Bombenopfer zu verhöhnen. Der konterte mit einem von Herzen kommenden "Arschloch". Für die Beleidigung büßte er mit 500 Euro Schadenersatz.

Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte ihn dazu, dem Stadtrat diese Summe zu überweisen (21 C 959/03). Mit dem Schimpfwort habe der Oberbürgermeister dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach allgemeinem Sprachgebrauch sei das A-Wort keine lässliche Fehlleistung, sondern ein sehr negatives, ehrverletzendes Werturteil. Mit sachlicher Polit-Debatte habe das nichts zu tun. Obwohl im politischen Kampf der Meinungen scharfe und überspitzte Formulierungen gang und gäbe seien, müsse der Stadtrat eine solche Beleidigung nicht hinnehmen. Auch die Provokation durch den Stadtrat, über die der Oberbürgermeister verständlicherweise verärgert gewesen sei, entschuldige seinen Ausfall nicht. Personen in politischer Funktion müssten in der Lage sein, heftige Emotionen zu beherrschen und auf Provokationen sachlich zu reagieren.