Bei Geständnis keine Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht auf so einen Deal mit einem Räuber einlassen

onlineurteile.de - Ein Bankräuber aus dem Rheinland hatte sich, bewaffnet mit einer Gaspistole, die Tageseinnahmen einer Bankfiliale unter den Nagel gerissen. Die Polizei konnte den Täter bald fassen. Bei der Polizei gab der Räuber den Überfall zu und legte ein volles Geständnis ab — nicht etwa aus Reue, sondern, weil er sich davon einen Vorteil versprach. Er wollte unbedingt die Untersuchungshaft vermeiden.

Der Kriminalbeamte, der ihn vernahm, vermerkte in den Akten, dass auf Untersuchungshaft verzichtet worden sei, "da der Tatverdächtige im Rahmen des Vorgesprächs bereits signalisiert hatte, nur ein Geständnis abzulegen, wenn er nicht in Untersuchungshaft ginge".

Daraufhin versprachen der Beamte und telefonisch auch die Staatsanwaltschaft, keinen Haftbefehl zu beantragen und den Räuber bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen. Das Landgericht weigerte sich deshalb, das Hauptverfahren gegen den Räuber zu eröffnen.

Wenn Fluchtgefahr bestehe, dürfe man einem Tatverdächtigen nicht das Angebot machen, ihm vorläufig die Haft zu ersparen, kritisierte das Gericht — nur, um ihm ein Geständnis zu entlocken. So ein Deal sei ungesetzlich, das Geständnis daher nicht verwertbar. Ein erneutes Geständnis in der Hauptverhandlung sei nicht zu erwarten, also werde man dem Täter am Ende nichts beweisen können.

Gegen den Beschluss des Landgerichts legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und bestritt den Deal. Doch das Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage ebenfalls nicht zu (2 Ws 264/13). Ohne Geständnis des Angeschuldigten bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der für eine Anklage notwendig sei. Dass die Täterbeschreibung auf den Mann passe, genüge dafür nicht.

Nach dem Inhalt der Akten habe es sehr wohl eine Absprache gegeben. Ohne Zusage einer "Gegenleistung" hätte sich der Angeklagte sicher nicht entschlossen, ein Geständnis abzulegen. So ein Deal — kein Haftbefehl bei Geständnis — sei rechtswidrig. Deshalb könne man die Anklage nicht auf dieses Geständnis aufbauen.

Die Staatsanwaltschaft hätte wegen objektiver Fluchtgefahr Untersuchungshaft anordnen müssen. Denn der Bankräuber musste nicht nur mit Strafe für den Überfall rechnen, sondern auch mit dem Widerruf laufender Bewährungsstrafen. Deshalb habe ihn die Polizei ja auch vorläufig festgenommen, nachdem sie seine Wohnung durchsucht hatte. Jetzt müsse sich die Staatsanwaltschaft bemühen, dem Verdächtigen die Tat ohne "erkauftes" Geständnis nachzuweisen.