Bei Hochschulmeisterschaften unfallversichert

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Nimmt ein Student (Fachrichtung Wirtschaftspädagogik und Sport) an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball teil und verletzt sich im Finale am Knie, muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen aufkommen;

zum gesetzlich verankerten Hochschulsport gehört auch die Ausrichtung von Wettkämpfen und gute Platzierungen der eigenen Studenten dabei steigern das Ansehen der Hochschule; deshalb und wegen des Wahlpflichtfachs Sport besteht zwischen Studium und Teilnahme am Wettkampf ein sachlicher Zusammenhang, der es rechtfertigt, den Sportunfall als versicherten Arbeitsunfall einzustufen. (Der Träger der Unfallversicherung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt).