Bei Insolvenz: Kein Pfändungsschutz ...

... für private Altersvorsorge von Selbständigen und Freiberuflern

onlineurteile.de - Der Inhaber eines Autohauses ging Pleite. Auf seinen Antrag hin wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Aus einer privaten Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bezog der Mann eine Berufsunfähigkeits-Rente von 874 Euro monatlich.

Als der Insolvenzverwalter auch diese Versicherungsleistung pfänden wollte, legte der ehemalige Unternehmer Rechtsbeschwerde ein - vergeblich. Pfändungsschutz gebe es nur für Arbeitseinkommen abhängig Beschäftigter, erklärte der Bundesgerichtshof (IX ZB 99/05).

Dieser Personenkreis sei schutzbedürftiger als selbständige Unternehmer und Freiberufler, denen wesentlich größere Erwerbschancen offen stünden. Außerdem hätten auch Selbständige die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so pfändungssichere Altersvorsorge zu betreiben.

Leistungen durch private Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen seien dagegen nicht als Arbeitseinkommen anzusehen und deshalb bei einer Firmenpleite dem Zugriff des Insolvenzverwalters ausgesetzt.