Bei Pflanzenschutzmitteln ist Beratung notwendig
onlineurteile.de - Die Inhaberin mehrerer Gartenmärkte fand die Vorschriften in Bezug auf den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln zu streng. Sie dürfen nämlich nicht per Selbstbedienung vertrieben, sondern nur nach Beratung durch geschultes Personal abgegeben werden. Es gebe doch auch ungefährliche Pflanzenschutzmittel, argumentierte die Firma. Das Selbstbedienungsverbot für diese Mittel schränke ihre Berufsfreiheit unzulässig ein.
Das Verbot sei zulässig, weil sachlich gut begründet, urteilte dagegen das Bundesverwaltungsgericht (7 C 1.09). Um Gefahren vorzubeugen und die Umwelt zu schonen, fordere das Pflanzenschutzgesetz von den Verkäufern, die Käufer über den richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu unterrichten. Das gelte auch für vermeintlich harmlose Mittel.
Die wenigsten Hobbygärtner verfügten über die notwendigen Kenntnisse, um mit solchen Mitteln fachgerecht umzugehen und die richtigen zu besorgen. Private Gärtner, die Schäden an ihren Pflanzen bemerkten, könnten ohne Hilfe in der Regel nicht klären, welcher Schädling die Pflanzen befallen habe. Womit man im Garten welche Schädlinge am besten bekämpft, gehöre nicht gerade zum Allgemeinwissen.
Bei welchem Schadbild es besser sei, die befallenen Pflanzen zu entfernen, um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern, wüssten auch nur Fachleute. Die Hinweise auf den Verpackungen reichten in den wenigsten Fällen aus, um ein Pflanzenschutzmittel sachgerecht anzuwenden. Alle diese Fragen könne man nur in einem Beratungsgespräch mit einem Gärtner klären und nicht durch die Lektüre einer Gebrauchsanweisung.