Bei Probefahrt zu schnell gefahren
onlineurteile.de - Hat ein Autofahrer im Rahmen eines Autokaufs eine Probefahrt unternommen und dabei die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten, kann er dem Regelfahrverbot nicht dadurch entgehen, dass er behauptet, wegen des "unbekannten und ungewohnten Fahrzeugs" das Verkehrsschild übersehen zu haben, das die Geschwindigkeit beschränkt;
von einem entschuldbaren Augenblicksversagen kann hier keine Rede sein, weil gerade beim Fahren mit einem ungewohnten Fahrzeug ganz besondere Aufmerksamkeit gefordert ist — das Übersehen eines Verkehrsschildes stellt eine grobe Nachlässigkeit dar.