Bei Reitunfall Niere verletzt
onlineurteile.de - Im Reitstall geriet ein Pferd in Panik. Es schlug aus und trat eine jugendliche Reiterin in den Unterbauch. Das hatte einen Nierenriss zur Folge, der operiert werden musste. Die Funktion der rechten Niere blieb deutlich eingeschränkt. Das junge Mädchen, mitversichert in der privaten Unfallversicherung des Vaters, forderte vergeblich vom Versicherer eine Invaliditätsleistung.
Auch ihre Zahlungsklage blieb beim Oberlandesgericht (OLG) Celle erfolglos (8 U 100/07). In der Gliedertaxe des Versicherers sei die Niere nicht aufgeführt, so das OLG. Werde ein Organ geschädigt, für das in den Versicherungsbedingungen kein fester Invaliditätsgrad festgelegt sei, komme es darauf an, wie weit ein Unfall die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person aus medizinischer Sicht beeinträchtigt habe.
Der vom Gericht beauftragte medizinische Sachverständige habe bei der Reiterin eine dauerhafte Beeinträchtigung verneint. Zwar falle die rechte Niere der jungen Frau beinahe aus. Dennoch könne man hier nicht von Invalidität sprechen, weil die linke Niere den Funktionsverlust der rechten Niere vollständig kompensiere. Es gebe auch in der medizinischen Wissenschaft keine verlässlichen Erkenntnisse, dass der Verlust einer Niere die Lebenserwartung senke oder die Krankheitsanfälligkeit des Betroffenen erhöhe.