Bei Rot über die Ampel
onlineurteile.de - Eine Polizistin hatte an der Kreuzung zufällig bemerkt, dass der Autofahrer bei Rot über die Ampel gedonnert war. Es war kein Blitzgerät aufgestellt, die Kreuzung wurde nicht systematisch überwacht. Die Polizeibeamtin schätzte, dass der Mann die Ampel etwa zwei Sekunden nach dem Umschalten auf Rot überquert hatte.
Deshalb wurde er vom Amtsgericht wegen "qualifizierten Rotlichtverstoßes" zu einem Monat Fahrverbot verurteilt. (Qualifizierter Rotlichtverstoß bedeutet: beim Überfahren der Haltelinie stand die Ampel schon eine Sekunde oder länger auf Rot.) Die Beschwerde des Autofahrers gegen das Urteil hatte beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm Erfolg (3 Ss OWi 406/07).
Die Zeugin habe die Rotlichtzeit nicht exakt gemessen, sondern nur geschätzt, stellte das OLG fest. So eine Schätzung sei mit erheblichem Fehlerrisiko behaftet, denn das "menschliche Zeitgefühl" sei ungenau. Daher hätte das Amtsgericht ausführen müssen, auf welcher Grundlage die Schätzung beruhte: Wie weit war das Auto beim Umschalten auf Rot von der Ampel entfernt, wie schnell fuhr es, wie lange dauert die Gelbphase etc. Daran fehle es hier.