Bei Rot über die Ampel - Fahrverbot

Nicht jede Unachtsamkeit ist ein entschuldbares "Augenblicksversagen"

onlineurteile.de - Als es hieß, er müsse für einen Monat seinen Führerschein abgeben, konnte es der Autofahrer gar nicht fassen: Er sei doch nicht absichtlich bei Rot über die Ampel gefahren. Vielmehr sei er kurz von einem Lastwagen abgelenkt worden, den er überholen musste und der mit einem Defekt liegengeblieben war. So etwas könne doch jedem mal passieren, argumentierte der Verkehrssünder. Ein Fahrverbot sei deshalb eine viel zu hohe Strafe.

Einen "grob pflichtwidrigen Wahrnehmungsfehler" habe er sich da geleistet, widersprach das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 Ss 69/06). Das sei kein entschuldbarer kleiner "Aussetzer" (juristisch: "Augenblicksversagen") gewesen, bei dem das Bußgeld als Strafe ausreiche. Der Autofahrer habe nicht etwa eine kleine Ampel am Straßenrand übersehen - womöglich noch vom Lkw verdeckt -, sondern eine große Lichtanlage zu beiden Seiten einer dreispurigen Fahrbahn. Außerdem sei es auch noch dunkel gewesen, was die Wirkung der Ampel verstärke.

Der Verkehrssünder habe sich also nicht "ganz kurz ablenken lassen" - das könne in der Tat "jedem mal passieren". Vielmehr müsse er sich beim Überholen geradezu auf den Lkw konzentriert haben. Anders sei es nicht zu erklären, dass ihm eine so große Ampelanlage entgangen sei. An derart belebten Kreuzungen müsse man besser aufpassen.