Bei Schachtarbeiten Stromkabel beschädigt

Bei einem Autozulieferer fielen infolgedessen computergesteuerte Maschinen aus

onlineurteile.de - Auf einem ehemaligen, jetzt leer stehenden Betriebsgelände führten die Mitarbeiter eines Bauunternehmens im Sommer 2009 Schachtarbeiten durch. Dabei beschädigten sie mit dem Bagger versehentlich ein in der Erde verlegtes Spannungskabel der Stadtwerke Osnabrück. Ein Versehen mit beträchtlichen Folgen: Im nahen Betrieb eines Autozulieferers fiel der Strom aus.

Die Maschinen des Unternehmens werden von Computersoftware gesteuert. Weil durch den Kabelschaden Dateien teilweise zerstört wurden, konnten die Maschinen nach dem Stromausfall nicht einfach wieder hochgefahren werden. Vielmehr mussten Software-Spezialisten des Autozulieferers die zerstörten Dateien erst wieder neu auf die Computer laden.

Das kostete den Betrieb 374 Arbeitsstunden (40 Euro pro Stunde). Vom Bauunternehmen forderte der Autozulieferer 16.849 Euro Schadenersatz. Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Osnabrück verurteilten den Bauunternehmer zur Zahlung (2 U 98/11).

Wer ein Stromkabel beschädige und so durch Stromausfall — wenn auch unabsichtlich — Dateien auf einer Festplatte zerstöre, verletze das Eigentum des Dateninhabers, so das OLG. Auch wenn die Dateien nicht dauerhaft zerstört wurden, sondern "lediglich" neu vom Server heruntergeladen werden mussten, seien die Konsequenzen für den Produktionsablauf beim Autozulieferer erheblich gewesen.