Bei "Super Nanny" mitgespielt
onlineurteile.de - Per E-Mail meldete sich eine Mutter bei dem privaten Fernsehsender, der die Sendung "Die Super Nanny" ausstrahlt: TV-Erziehungshilfe, die mit Nicht-Schauspielern typische Konfliktsituationen in ihrer Familie nachstellt und Tipps für deren Lösung gibt. Für ein Honorar von 2.000 Euro wollte die Mutter mit ihrer 15-jährigen Tochter an der Sendung teilnehmen: Sie habe mit dem Mädchen große Probleme, denn es rauche trotz einer Asthma-Erkrankung und gelegentlich werde es auch handgreiflich.
Der Sender schloss mit der Mutter eine "Mitwirkungsvereinbarung", die Tochter war damit einverstanden. Im Mai 2007 wurde eine Woche lang gedreht. Monate später forderte das Mädchen von der TV-Produktionsfirma, die Sendung nicht auszustrahlen. Der Verantwortliche erklärte, für einen Rückzieher sei es nun zu spät. So sah es auch das Landgericht Bielefeld (6 O 360/07).
Mutter und Tochter hätten beide den Dreharbeiten zugestimmt und der Produktionsfirma die urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen. Bis zum Ende der Aufnahmen hätten sie ihre Einwilligung zurückziehen können. Doch das Mädchen habe die ganze Zeit aktiv bei den Filmaufnahmen mitgemacht (und wirke in den Szenen auch nicht so, als sei das unfreiwillig geschehen). Das sei als Einverständnis auszulegen.
Ihren Rückzieher begründe die Jugendliche damit, man habe "nicht einfach gezeigt, wie sie mit ihrer Mutter umgehe", sondern ihr Anweisungen gegeben, wie sie sich im Film verhalten solle. Das rechtfertige es jedoch nicht, nachträglich die Genehmigung zurückzuziehen. Mutter und Tochter hätten das Sendeformat gekannt und gewusst, dass "Die Super Nanny" kein Dokumentarfilm sei.
Das filmische Konzept bestehe darin, familiäre Konfliktsituationen darzustellen. Ein TV-Produktionsteam könne nicht wochenlang warten, ob in einem unbeobachteten Moment spontan ein Familienkrach entstehe. Daher wurde ein Streit zwischen Mutter und Tochter "dargestellt" und dramaturgisch zugespitzt - aber nicht so, dass dies ihr Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt hätte.