Beihilfe für Beamten, um "Viagra" zu finanzieren?

BverwG: Nur "im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit"

onlineurteile.de - Mit 57 Jahren erkrankte ein Beamter an Prostatakrebs und musste sich operieren lassen. Nach der Operation ging es ihm besser - nur mit dem Sex wollte es nicht mehr klappen. Da verschrieb ihm ein Arzt das Potenzmittel "Viagra". Das brachte den gewünschten Erfolg. Der Beihilfestelle des Bundeslandes legte der Beamte ein ärztliches Attest vor, nach der nur eine Therapie mit "Viagra" das Problem lösen könne. Trotzdem verweigerte die Behörde die Kostenübernahme: "Viagra" sei generell nicht "beihilfefähig", so laute eine ministerielle Anordnung.

Dem widersprach das Bundesverwaltungsgericht (2 C 26.02). Für behandlungsbedürftige Krankheiten habe der Dienstherr seinen Beamten Beihilfe zu gewähren, stellten die Bundesrichter fest. Dieser Verpflichtung könne sich der Staat nicht unter Berufung auf eine ministerielle Anordnung entziehen. Leide ein Beamter in Folge einer schweren Krankheit an einer "erektilen Dysfunktion", bekomme er auch Beihilfe für Mittel, die gegen dieses Leiden wirkten.