Beim Fußballspiel schwer verletzt

Suche nach einem geeigneten Krankenhaus ist keine "unvertretbare Verzögerung"

onlineurteile.de - Das Spiel ging schlecht aus: Nicht als Sieger ging ein junger Fußballspieler vom Platz, vielmehr wurde er als Schwerverletzter weggetragen. Ein Knie konnte er nicht mehr bewegen, und so fuhr ihn der Rettungswagen ins nächste Krankenhaus. Dort stellte man einen Riss der Kniegelenksarteriefest. Der Assistenzarzt rief den Oberarzt zu Hilfe: Einhellig hielten sie es für nötig, den Patienten in eine auf Gefäßoperationen spezialisierte Klinik zu bringen. Bei drei Kliniken fragten sie an, bis endlich feststand, wo der Verletzte aufgenommen werden konnte.

Mit Untersuchung und Suche nach einem Krankenhaus vergingen eineinhalb Stunden, bis der Patient operiert wurde. Er trug schwere Muskel- und Nervenschäden davon und ist gehbehindert. Wenn man sich im Krankenhaus mehr beeilt hätte, wäre ihm das erspart geblieben, meinte der Fußballer und klagte auf Schadenersatz. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln haben sich die Ärzte jedoch "fachgerecht verhalten" (5 U 84/01).

Wenn sich die zuerst angesteuerte Klinik nicht in der Lage sehe, einen Notfallpatienten nach den Regeln ärztlicher Kunst zu betreuen, sei er nach der Untersuchung sofort in eine andere Klinik zu verlegen. Aus organisatorischen Gründen sei es nicht ratsam, wie vom Patienten gefordert, alle in Frage kommenden Kliniken gleichzeitig anzurufen. Nacheinander müssten die Verantwortlichen geeignete Krankenhäuser kontaktieren. Erst wenn eine Klinik absage, dürfe man weitere Anfragen starten. Für Krankenhäuser bedeutete es einen unzumutbaren Aufwand, Kapazitäten zu prüfen und ein Operationsteam bereitzustellen, ohne die Sicherheit, dass es dann auch zum Einsatz komme. Patienten müssten Nachteile, die aus dieser Praxis entstünden, hinnehmen.