Beim Fußballspielen mit dem Fuß umgeknickt
onlineurteile.de - Auf einer Wiese kickten einige Väter mit ihren Kindern. Im Eifer des Gefechts trat ein Spieler in eine Kuhle und knickte mit dem Fuß um. Da die Schmerzen nicht nachließen, ging der Mann am nächsten Tag zu einem Chirurgen. Bei der Untersuchung wurde ein Fußwurzelausriss festgestellt. Einige Tage später kam es dadurch zu einer Thrombose (Blutgerinnsel in den Venen). Der Fußballspieler wurde in eine Klinik eingeliefert. Es blieb ein dauerhafter Schaden am Venensystem (postthrombotisches Syndrom).
Nun wandte sich der Unglücksrabe an seine private Unfallversicherung und verlangte Leistungen für Invalidität. Dies lehnte der Versicherer ab, weil "kein Unfall vorliege". So sah es auch das Landgericht, das jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm korrigiert wurde (20 U 5/07). Der Versicherungsnehmer habe Anspruch auf 8.375,08 Euro, entschied das OLG (= ein Fünftel des "Beinwerts" nach den Versicherungsbedingungen).
Um Leistungen zu erhalten, müssten Unfallversicherte beweisen, dass sie sich verletzten, weil "ein Ereignis plötzlich von außen auf ihren Körper eingewirkt" habe (so die Definition eines Unfalls in den Versicherungsbedingungen). Das treffe zu, wenn ein Fußballspieler wegen einer Bodenunebenheit umknicke. "Bolzplätze" wie die Wiese, auf der sich der Versicherungsnehmer verletzte, seien ja meist sehr uneben. Das lehre die Lebenserfahrung und so hätten auch Mitspieler als Zeugen den Platz beschrieben.
Nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen spreche nichts dafür, dass der Spieler allein aufgrund einer inneren Ursache umgeknickt sei (wegen Instabilität eines Gelenks etwa). Die Verletzung sei also nur durch das Auftreffen auf eine Bodenunebenheit zu erklären. Als direkte Folge dieses Unfalls und der notwendigen Behandlung sei die Thrombose aufgetreten.