Beim Sturz von der Leiter Geruchssinn demoliert?
onlineurteile.de - Bei einem Sturz von der Leiter wurde auch die Nase eines Fischhändlers in Mitleidenschaft gezogen. Der Mann behauptete, die Qualität der Ware nicht mehr beurteilen, Soßen und Marinaden nicht mehr abschmecken zu können. Da wandte er sich an den Versicherer, bei dem er eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen hatte: Der Versicherer sollte ihm Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Dazu kam es allerdings nicht, denn das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage des Fischhändlers ab (20 U 89/01). Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass dessen Geschmacksinn nicht, der Geruchssinn nur "wahrscheinlich" beeinträchtigt war. Zwar räumten die Richter ein, möglicherweise könne der Mann Fischfeinkost nicht mehr selbst herstellen und die Frische angelieferter Ware nicht mehr "riechend beurteilen". Doch die (mangelnde) Qualität eines Fisches offenbare sich dem Kenner nicht nur durch unangenehmen Geruch, schon das Aussehen der Ware lasse Rückschlüsse auf Alter und Beschaffenheit zu.
Die Richter überprüften dann den Arbeitstag des (umherziehenden) Fischhändlers genauer. Ergebnis: Der Mann könne ohne Weiteres trotz defekter Nase seine fünf Verkaufswagen be- und entladen und zu seinen diversen Verkaufs-Standorten bei Wochen- und Jahrmärkten fahren. Auch könne er im Verkauf mithelfen und für die Kundschaft präsent sein. Die selbstgemachten Salate und Marinaden habe er bereits durch Zukäufe ersetzt. Den überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit könne er also nach wie vor ausüben - damit seien die Kriterien für eine Berufsunfähigkeitsrente nicht erfüllt.