Beim Wohnungskauf schlecht beraten
onlineurteile.de - Der 50-jährige Herr T wandte sich an eine Anlagevermittlungsfirma, weil er eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage erwerben wollte. Die Firma hatte von der Immobiliengesellschaft GRÜEZI Real Estate GmbH den Auftrag, gegen Provision deren Immobilien loszuschlagen. Der Mitarbeiter der Vermittlungsfirma, der Herrn T beriet, pries eine Grüezi-Wohnung an und rechnete ihm kurz vor, wie rentabel die Investition nach dem Kauf sein würde. "Die Wohnung trage sich selbst", versicherte er.
Über die Eile, mit der ihn der Berater noch am selben Tag zum Notar fuhr, um das Geschäft perfekt zu machen, wunderte sich Herr T zwar etwas. Aber ansonsten dachte er an nichts Böses. Doch schon bald stellte sich heraus, dass er über den Tisch gezogen worden war: Was T an Miete einnahm und durch das Immobiliendarlehen an Steuern sparte, reichte nicht, um den Kredit zu bedienen.
Der Käufer wandte sich an die Justiz und forderte, den Kaufvertrag rückgängig zu machen: Der Berater habe das wirtschaftliche Risiko schöngeredet, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen. So sah es auch das Landgericht Berlin (1 O 10/11). Die Immobiliengesellschaft müsse das Geschäft rückabwickeln, so das Gericht, weil der Mitarbeiter der Vermittlungsfirma den Käufer fehlerhaft beriet.
Wer einen immerhin bereits 50 Jahre alten Kaufinteressenten mit durchschnittlichem Einkommen vor sich habe, dürfe sich als Berater nicht darauf beschränken, mit ihm über die Rentabilität in der ersten Zeit nach dem Kauf zu sprechen. Der Berater müsse vielmehr das wirtschaftliche Risiko eines kreditfinanzierten Kaufs genau erläutern und dabei alle wesentlichen Faktoren einbeziehen (das Alter des Käufers, die Laufzeit des Kredits, die Vermietbarkeit des Objekts usw.usf.), die für die Geldanlage wichtig seien. (Die Vermittlungsfirma hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)