Bekiffter Fahrer verursacht tödlichen Verkehrsunfall
onlineurteile.de - In einer langgezogenen Linkskurve (Bundesstraße) überholte ein Autofahrer mehrere Fahrzeuge und kollidierte auf der Gegenfahrbahn frontal mit einem entgegenkommenden Wagen. Dessen Fahrer war sofort tot. Die Blutprobe beim Unfallverursacher ergab einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt von 2,4 ng/ml: Er rauchte schon lange Haschisch und war schon öfter wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlte an die Witwe des Verunglückten erst 10.000 DM, später 80.000 Euro. Vom Versicherungsnehmer forderte sie die erste Zahlung zurück: Da er drogenbedingt fahruntüchtig gewesen sei, hafte er selbst für den Schaden (begrenzt auf 10.000 DM = 5.112,92 Euro). Die Klage der Versicherung scheiterte beim Oberlandesgericht Bamberg nur daran, dass ihr Anspruch (über zwei Jahre nach der ersten Zahlung an die Witwe) schon verjährt war (1 U 234/05). Ansonsten hätte sie den Prozess gewonnen, so die Richter, deshalb müsse der Autofahrer die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Vergeblich versuchte der Haschischraucher, dies mit dem Argument abzuwenden, so ein Unfall hätte auch einem nüchternen Autofahrer passieren können. Zweifellos legten auch Autofahrer, die nicht unter Drogeneinfluss stünden, zuweilen grobes Fehlverhalten an den Tag, bemerkten die Richter. Doch zeigten der gemessene Wert und seine falsche Reaktion vor dem Zusammenstoß, dass er nicht fahrtüchtig gewesen sei. Ein überholender Autofahrer, der voll konzentriert fahre, weiche aus, wenn Gegenverkehr auf ihn zukomme. Denn bei einem Frontalzusammenstoß sei das Risiko am größten.