Benzin im Unfallauto

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Muss nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte seinen Wagen wegen Totalschadens zum Restwert verkaufen, ist üblicherweise das im Tank des Unfallwagens übrig gebliebene Benzin (oder Diesel) verloren; anders sieht es aus, wenn der Unfallgeschädigte zuverlässige Angaben zur übrig gebliebenen Menge Kraftstoff machen kann,

weil er kurz vor dem Unfall getankt und den Tankbeleg aufgehoben hat; dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Verlust der Tankfüllung aufkommen; Unfallgeschädigte sind nicht dazu verpflichtet, den Kraftstoff aus dem Tank abzupumpen und zu lagern. (, — )

Urteil des Amtsgerichts Germersheim
Aktenzeichen: 1 C 473/11
Entscheidungsdatum: 08.03.2012
Urteilnummer: 52431d