Benzin mit Diesel verwechselt: Auto brannte
onlineurteile.de - Im Herbst 2004 war ein Geschäftsmann mit seinem Mercedes Diesel auf der Autobahn unterwegs. An einer Raststätte tankte er versehentlich Benzin statt Diesel, ohne es zu merken. Bald schon fiel ihm auf, dass der Motor unrund lief. Der Mann fuhr zur nächsten Tankstelle, um seine Werkstatt anzurufen. Noch während er telefonierte, sah er Rauch im Inneren des Wagens. Kurz darauf schlugen Flammen aus dem Kühlergrill. Der Katalysator war aufgrund des falschen Kraftstoffs überhitzt und in Brand geraten.
Ein Kfz-Sachverständiger schätzte den Restwert des beschädigten Wagens auf 25.610 Euro, der Wiederbeschaffungswert lag bei 41.225 Euro. Den Differenzbetrag verlangte der Autofahrer von seiner Kfz-Versicherung, bei der das Auto teil- und vollversichert war. Der Versicherer ließ ihn abblitzen: Bedienungsfehler wie die Wahl des falschen Kraftstoffs seien nicht versichert. Im übrigen habe der Autofahrer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt.
Beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte der Versicherungsnehmer mit seiner Zahlungsklage Erfolg (4 U 12/08). Laut Versicherungsbedingungen seien Bedienungsfehler zwar in der Vollkaskoversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, so das OLG, nicht aber in der Teilkaskoversicherung. Die schließe ausdrücklich Schäden oder Verlust des Wagens durch einen Brand ein.
Auch grobe Fahrlässigkeit verneinte das Gericht. Der Mann habe sich vergriffen. Das könne schon mal vorkommen, wenn an einer gemeinsamen Zapfsäule vier bis fünf Zapfpistolen nebeneinander hängen. So ein Versehen sei kein schlechthin unentschuldbarer Fehler, aufgrund dessen man dem Autofahrer den Versicherungsschutz absprechen könnte. Shell-Tankstellen hätten 2004 den V-Power-Dieselkraftstoff, den der Versicherungsnehmer tanken wollte, gerade erst neu eingeführt gehabt: Deshalb sei er farblich noch nicht wie üblich gekennzeichnet gewesen.