Bergmann verletzt sich unter Tage am Knie
onlineurteile.de - "Plötzlich gab es einen lauten Knall", berichtete der Bergmann. Wir fürchteten, "dass Berge herunterkommen", d.h. Steinschlag im Schacht. Da erschrecke man "automatisch" und deshalb habe er sich ganz schnell nach links weggedreht, um sich zurückzuziehen. Dabei verletzte sich der Mann am Meniskus.
Später stritt er mit seiner privaten Unfallversicherung darüber, ob es sich um einen Unfall handelte. Nein, sagte die Versicherung. Unfälle seien definiert als "plötzlich von außen auf den Versicherungsnehmer einwirkende Kräfte". Der Bergmann sei aber nicht auf äußere Hindernisse gestoßen, sondern er habe sich selbst "weggedreht".
Diese Betrachtung sei zu einseitig, fand das Oberlandesgericht Saarbrücken (5 U 752/03-72). Das auslösende Ereignis müsse nicht unbedingt unmittelbar physisch oder mechanisch auf den Körper des Versicherten treffen. Der normale Ablauf des Geschehens sei durch den Knall plötzlich unterbrochen worden, darauf habe der Bergmann unwillkürlich reagiert. Bei einem Gebirgsschlag bleibe keine Zeit, rational abzuwägen. Die Fluchtbewegung sei gerade nicht willensgesteuert und beherrscht abgelaufen, was einen Unfall ausschließen würde. Die bergmännische Erfahrung mit Steinschlägen präge das Unterbewusstsein. Der Vorgang "Knall - Schreck - Wegspringen" sei vom Versicherungsnehmer nicht kalkuliert, sondern unwillkürlich ausgeführt worden. Daher handle es sich um einen versicherten Unfall.