Beschimpfungen aus der Personalabteilung
onlineurteile.de - In dem Betrieb herrschten wahrlich raue Sitten. Ein Angestellter war von einem Kollegen angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er für längere Zeit ausfiel. Er erstattete Strafanzeige gegen den Schläger, der eine Geldbuße aufgebrummt bekam und dem Opfer Schmerzensgeld zahlen musste.
Doch damit gingen die Repressalien erst richtig los. Während sich der Angestellte zu Hause erholte, rief immer wieder der Personalchef der Firma an. Er beschimpfte und bedrohte den Mitarbeiter per Anrufbeantworter: Der "Simulant" und "Schauspieler" solle seine Strafanzeige zurücknehmen; er verhalte sich wie ein "Weib" bzw. wie eine "Hure" und sei sowieso ein "Arsch" und "Drecksack".
Entnervt beschloss der Angestellte, die Firma zu verlassen. Er kündigte. Danach zog er vor das Arbeitsgericht. Vom Grobian aus der Personalabteilung forderte er Ersatz für den Verdienstausfall, der durch die Kündigung entstand. Doch das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab (8 AZR 234/06). Auch wenn der Arbeitnehmer bedroht und beleidigt worden sei: Kündige er selbst und aus freien Stücken, begründe dies keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kontrahenten.