Besonders gefährliche Straße?
onlineurteile.de - Im Norden des Blombergs (Oberbayern) verläuft die Bundesstraße B 472 in einer langen Kurve durch den Wald. An einem kalten Wintertag kam dort auf Glatteis ein Autofahrer ins Schleudern. Nach einer unsanften Landung im Straßengraben war Totalschaden am Auto zu beklagen. Dafür machte der Autofahrer den Landkreis verantwortlich, der seinen Winterdienst zu spät losgeschickt habe.
Die für die Verkehrssicherung zuständige Behörde bestritt jedes Versäumnis. Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Landkreises und wies die Schadenersatzklage des Autofahrers ab (1 U 4755/03). Grundsätzlich müssten Autofahrer mit Glatteis rechnen, wenn sie sich im Spätherbst oder Winter durch schattige Waldstücke bewegten, erklärten die Richter. Zudem sei vor der Kurve ein Warnschild aufgestellt, das auf Glatteis hinweise.
Außerhalb geschlossener Ortschaften seien nur besonders gefährliche Stellen zu streuen, an denen Eis und Schnee schlecht zu erkennen seien. Mehr wäre für die Gemeinden und Landkreise finanziell unzumutbar. Nach der Statistik der Verkehrsbehörde hätten sich auf dem fraglichen Teilstück der Bundesstraße zwischen 1998 und 2001 16 Unfälle ereignet, davon nur drei wegen Glätte. Diese Zahl sei für eine viel befahrene Straße im Alpenvorland nicht besonders auffällig. Sie erlaube jedenfalls nicht den Schluss auf eine besonders gefährliche Stelle.