Bestechung beim kommunalen Energieversorger

Gegen "Gebühr" Ingenieuren Aufträge zugeschanzt

onlineurteile.de - Über 200.000 DM überwiesen die Inhaber eines Ingenieurbüros dem Geschäftsführer der Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH (Alleingesellschafterin: Stadt Gotha - Versorger der Stadt mit Fernwärme). Als Gegenleistung erteilte er ihnen diverse Aufträge. Eines Tages flog das muntere Geben und Nehmen auf und die Ingenieure wurden wegen Bestechung von Amtsträgern angeklagt. Das Landgericht Erfurt sprach sie vom Vorwurf der Bestechung frei: Der Geschäftsführer einer kommunalen GmbH sei keine Amtsperson, sondern privater Unternehmer.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof und hob das Urteil des Landgerichts auf (2 StR 164/03). Das Unternehmen habe öffentliche Aufgaben wahrgenommen und gehöre zu 100 Prozent der Stadt. Diese habe sich per Satzung direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der GmbH gesichert. Im Versorgungsgebiet der Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH herrsche Anschluss- und Benutzungszwang, über Ausnahmen entscheide nur die Stadt. Der Geschäftsführer eines solchen Unternehmens, das alles in allem "als verlängerter Arm des Staates" handle, sei als Amtsträger einzustufen. Wenn er Geld für die Vermittlung von Aufträgen annehme, sei dies also Bestechung.